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Unterstützung ganzheitlich |
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Unsere Mitarbeiter | Auf Grund der Anforderungen und unseres Qualitätsanspruches verfügt unser Fachpflegezentrum über besonders ausgewählte und geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dies sind vor allem Pflegefachkräfte wie Krankenpfleger/Krankenschwestern, Kinderkrankenpfleger/Kinderkrankenschwestern mit staatlicher Anerkennung sowie Altenpfleger(innen) mit staatlicher Anerkennung. Daneben wirken weitere Berufsgruppen mit – vor allem bei der sozialen Betreuung, der Gestaltung des Tages und der individuellen Förderung. Hier sind zum Beispiel tätig: Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Heilpädagogen, Musiktherapeuten und Heilerziehungspfleger. |  |
Unsere Aufgaben... ◆ den Funktionszustand der betroffenen Menschen wiederherstellen, erhalten oder verbessern ◆ ihre Mobilität und Selbsthilfefähigkeit erhöhen ◆ ihre Abhängigkeit von lebenserhaltenden Hilfsmitteln beseitigen oder mindern ◆ ihre Rehabilitationspotenziale fördern ◆ den Bewohnern würdige Lebensbedingungen mit Herz bieten ◆ ihre Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit wieder aufbauen, sichern oder stärken ◆ ihre soziale Integration und gegebenenfalls ihre Rückkehr in die häusliche Umgebung ermöglichen Unterstützung ganzheitlich | Wir werden dann betreuend tätig, wenn bei den Betroffenen trotz qualifizierter Akutbehandlung und Rehabilitation kein wesentlicher funktioneller Zugewinn zu erreichen war. Dieser momentane Zustand, auch als Phase F bekannt, schließt erfahrungsgemäß nicht aus, dass nach längerer Zeit eine Verbesserung des Befindens eintreten kann. Dafür arbeiten wir dauerhaft mit Pflege, Betreuung und Chancen fördernden Impulsen. Unser Haus leistet außerdem Hilfe zur Selbsthilfe, die schädelhirnverletzte Menschen nach der Rehabilitation beziehungsweise Teilrehabilitation dabei unterstützen soll, zu einem selbst bestimmten Leben zurückzufinden. Hier setzt ein spezielles Therapie-, Beratungs-, Betreuungs- und Pflegeangebot für sie an. | |
Pflegekosten Die Pflegesätze des Fachpflegezentrums wurden mit den Sozialhilfeträgern und den Pflegekassen abgeschlossen. Der Bewohner erhält in der Regel die Pflegeleistungen der Pflegeversicherung (SGB XI), in manchen Fällen Unterstützung durch eine Unfallversicherung (SGB VII) und / oder bei Bedarf Sozialhilfe (SGB XII). Die darüber hinausgehenden ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen (z.B.Heil- und Hilfsmittel) werden vom jeweils zuständigen Leistungsträger finanziert (maßgeblich SGB V). Weitere Kostenträgerschaften könnten sich ggf. aus den Regelungen des SGB II und SGB IX ergeben. Bei diesen komplexen Fragen unterstützt Sie die Leitung des Hauses auf Wunsch gern.
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